Neue Wettanbieter 2026: Welche es wirklich gibt, welche Lizenz sie haben und für wen sie passen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

17. Oktober 2026 · Stand der Daten: Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited ist Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

Wer in Deutschland nach einem neuen Wettanbieter sucht, landet schnell bei einer schieren Masse an Namen. Doch „neu“ bedeutet nicht automatisch „legal“. Die zentrale Frage ist nicht, wie modern eine Plattform aussieht oder wie hoch der Willkommensbonus ausfällt, sondern ob der Anbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt und auf der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) steht. Erst dieser Eintrag entscheidet, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten vermitteln darf – und ob Spielende auf den Schutz des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) zählen können.

Die Auswahl, die diese Seite vorstellt, umfasst zehn Marken, die auf der GGL-Whitelist geführt werden. Jede dieser Marken besitzt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten im Inland; einige davon sind tatsächlich neu auf dem deutschen Markt, andere sind schon länger aktiv, werden aber häufig als „neue Anbieter“ wahrgenommen, weil sie erst kürzlich ihr deutsches Angebot umgestellt oder erweitert haben. Was sie unterscheidet, sind die Betreibergesellschaft, die Erlaubnishistorie und das, was sie in Wetten, Quoten und Zahlungsmethoden konkret bieten.

Wer 2026 wirklich neu auf dem Markt ist

Der Begriff „neue Wettanbieter“ hat im deutschen Markt zwei Bedeutungen. Zum einen sind damit Marken gemeint, die erst seit Kurzem auf der GGL-Whitelist stehen – etwa weil sie ihre Erlaubnis in den vergangenen Jahren erhalten oder erweitert haben. Zum anderen trifft der Begriff auf Anbieter zu, die zwar schon länger eine Erlaubnis besitzen, aber erst seit 2024 oder 2025 ihr vollständiges Sportwettenangebot in Deutschland ausgerollt haben.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

LeoVegas gehört zur zweiten Gruppe: Das Unternehmen startete sein Sportwettenangebot auf der deutschen Marke erst Ende November 2024 und ist seither in allen 16 Bundesländern verfügbar. Die zugehörige Erlaubnis für Sportwetten wurde erst am 21.10.2024 erteilt – LeoVegas ist also aus Sicht des deutschen Marktes ein Neuzugang. Auch bet3000 ist mit einer Erstdatierung vom 22.04.2026 ein sehr junger Eintrag auf der Whitelist. Andere Marken wie AdmiralBet oder bet365 stehen zwar seit dem 09.10.2020 auf der Liste, sind aber durch Folgeerlaubnisse und Erweiterungen 2024 oder 2025 erneut in Erscheinung getreten.

Wer sich für die Markteintritte in diesem Jahr interessiert, sollte also nicht nur das Datum der ersten Erlaubnis prüfen, sondern auch, wann die jeweilige Folgeerlaubnis erteilt wurde und wann das Angebot tatsächlich online ging. Beides lässt sich am Whitelist-Eintrag ablesen.

Die zehn Anbieter im direkten Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt alle zehn Anbieter, die auf der GGL-Whitelist geführt werden, mit ihrem Whitelist-Status, dem Halter der Erlaubnis und dem Datum der Ersterlaubnis für Sportwetten. Die Liste ist keine Rangfolge und keine Empfehlung, sondern eine Grundlage, auf der Spielerinnen und Spieler selbst entscheiden können, welcher Anbieter zu ihrem Wettverhalten passt.

Marke Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bet365 Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Hillside (Europe) ENC (Sitz: Ta’Xbiex, Malta) 09.10.2020
Tipico Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Tipico Co. Limited 09.10.2020
Tiptorro Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Torro Tec Limited 30.06.2021
NEO.bet Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Interwetten Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Interwetten Gaming Limited (Sitz: Tigne’ Point, Sliema, Malta) 02.11.2020
ODDSET Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin ODDSET Sportwetten GmbH 18.11.2020
Betway Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Betway Limited 09.03.2021
bpremium Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin Ladbrokes (Deutschland) Limited (Sitz: Gzira, Malta) 09.10.2020
Wettarena Whitelist-Eintrag aktiv; Inhaberin I.B.C. Sportsbetting Limited (Sitz: Sliema, Malta) 09.10.2020

Was die Tabelle zeigt: Acht der zehn Anbieter haben ihre Ersterlaubnis bereits im Oktober oder November 2020 erhalten, als das Regierungspräsidium Darmstadt in der Übergangsphase des GlüStV die ersten Lizenzen ausstellte. Drei von ihnen – bet3000 (22.04.2026), LeoVegas (21.10.2024) und der jüngere Erlaubnisblock für VBet (05.12.2023) oder DAZNbet (22.08.2023) – fallen mit ihrem Markteintritt oder ihrer Erlaubnis nach 2023. Die Erlaubnis ist also kein Indiz für das tatsächliche Marktalter; entscheidend ist, wann der Anbieter in Deutschland live gegangen ist und wie breit sein Angebot inzwischen ausfällt.

Betrieben werden die meisten dieser Anbieter von Gesellschaften mit Sitz in Malta. Malta-Sitz und deutsche Erlaubnis schließen sich nicht aus – die GGL-Whitelist führt jeden Anbieter mit der Betreibergesellschaft, die die Erlaubnis erhalten hat, und mit der Domain, die unter dieser Erlaubnis läuft. Auch wenn der Firmensitz außerhalb Deutschlands liegt, ist das Angebot in Deutschland legal, solange die Domain auf der Whitelist steht.

Was ein „neuer Wettanbieter“ in Deutschland überhaupt bedeutet

Ein neuer Wettanbieter ist im deutschen Markt kein Marke, die noch nie existiert hat. „Neu“ bezieht sich hier auf den Markteintritt oder die Markterweiterung in Deutschland. Der Begriff sagt zunächst nichts über die Lizenz aus – und genau dort beginnt die eigentliche Auswahl.

Wer neu nach Deutschland kommt, braucht eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV). Diese Erlaubnis wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ausgestellt oder – in der Übergangsphase – vom Regierungspräsidium Darmstadt und gilt für eine bestimmte Domain. Ohne diese Erlaubnis ist das Angebot von Sportwetten an Spieler in Deutschland nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ist in Deutschland kein Ersatz; sie hat hier keine rechtliche Wirkung.

Für Spielerinnen und Spieler heißt das: Wer auf einer Plattform wettet, die nicht auf der GGL-Whitelist steht, bewegt sich außerhalb des deutschen Rechtsrahmens. Das bedeutet konkret: kein Zugang zum Sperrsystem OASIS, keine Anbindung an die LUGAS-Limitdatei, kein Verbraucherschutz nach GlüStV. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat am 17.09.2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt – ein Hinweis, den man ernst nehmen sollte.

Andererseits ist nicht jeder scheinbar neue Anbieter tatsächlich neu. Viele der Whitelist-Einträge mit Oktober-2020-Datum stehen seit der ersten Erlaubniswelle auf der Liste; ob der Markteintritt „neu“ ist, hängt davon ab, wann das Angebot tatsächlich online ging und wie es sich seitdem entwickelt hat. Die Whitelist dokumentiert die Erlaubnis, nicht das Marktalter.

Die Rechtslage: Wer in Deutschland wetten darf

Seit dem 01.07.2021 gilt in Deutschland der überarbeitete Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Er regelt, wer Sportwetten online anbieten darf, wie Anbieter kontrolliert werden und welche Spielerschutzregeln gelten. Die zentrale Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale); sie erteilt die Erlaubnis, überwacht die Anbieter und kann Bußgelder verhängen.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Voraussetzung für ein legales Angebot ist die deutsche Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Wer diese Erlaubnis besitzt, wird auf die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV gesetzt. Die Whitelist ist die einzige verlässliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter legal ist. Sie führt 30 Einträge, davon 27 mit einer Sportwetten-Erlaubnis. Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Domain erteilt – ist also die Domain in der Whitelist geführt, darf der Anbieter unter dieser Adresse Sportwetten vermitteln.

Die Erlaubnis hat eine Laufzeit; eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV grundsätzlich fünf Jahre, Folgeerlaubnisse können für kürzere oder längere Zeiträume ausgestellt werden. Die Whitelist selbst zeigt nur das Datum der Erteilung; ein konkretes Enddatum lässt sich daraus nicht ableiten. Wer wissen will, wie lange eine bestimmte Erlaubnis noch läuft, muss den offiziellen Bescheid prüfen.

Betreibergesellschaften mit Sitz außerhalb Deutschlands sind unter der Erlaubnis zugelassen, solange sie die Auflagen des GlüStV erfüllen. Wer also einen Anbieter mit Malta-Sitz auf der Whitelist findet, hat es mit einem in Deutschland zugelassenen Angebot zu tun – nicht mit einer Offshore-Plattform. Umgekehrt gilt: Eine Marke mit Sitz in Malta, die nicht auf der Whitelist steht, ist in Deutschland illegal.

Neben der Erlaubnis selbst müssen Anbieter weitere Regeln einhalten: ein gemeinsames Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat, die Spielersperre OASIS, die Verifikation des Spielerkontos und Beschränkungen für Live-Wetten. Wer eines dieser Themen nicht kennt, sollte sich vor der ersten Einzahlung damit beschäftigen.

Spielerschutz: Was jeder lizenzierte Anbieter einhalten muss

Jeder Anbieter auf der GGL-Whitelist unterliegt den Regeln des Glücksspielstaatsvertrags zum Spielerschutz. Sie sind kein optionales Extra, sondern Voraussetzung für die Erlaubnis – und sie greifen unabhängig davon, wie „neu“ der Anbieter ist.

Altersgrenze und Identitätsprüfung

Teilnehmen darf nur, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Vor der ersten Auszahlung muss der Anbieter die Identität des Spielenden vollständig verifizieren (§ 6a GlüStV). Vor der Verifikation darf gespielt werden, aber nur eingeschränkt: maximal 72 Stunden, ein Einzahlungslimit von 100 €, keine Auszahlungen.

Gemeinsames Einzahlungslimit

Seit 2024 gilt das übergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, das über die Limitdatei LUGAS zentral verwaltet wird. Es gilt automatisch für alle lizenzierten Anbieter – wer also bei zwei verschiedenen Buchmachern spielt, kann insgesamt nur 1.000 € im Monat einzahlen, sofern er nicht nachweist, dass er wirtschaftlich dazu in der Lage ist, einen höheren Betrag zu verantworten.

Ein höherer Betrag ist möglich, aber nur auf Antrag und mit einem nachprüfbaren Einkommens- oder Vermögensnachweis – eine Selbsterklärung reicht nicht. Wird das Limit heraufgesetzt, gilt die Heraufsetzung frühestens nach sieben Tagen; eine Herabsetzung greift sofort.

OASIS und Panikbutton

Die Spielersperre OASIS (§§ 8, 8a GlüStV) ist ein bundesweites Register, in dem sich Spieler selbst ausschließen können. Die Anbieter prüfen bei Registrierung und Login, ob ein Eintrag besteht. Eine Selbstausschluss dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler selbst eine Frist gesetzt hat, sonst mindestens ein Jahr. Wer gesperrt ist, kann sich nicht erneut anmelden – auch nicht bei einem anderen lizenzierten Anbieter.

Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3 GlüStV) ist eine 24-Stunden-Sperre, die jeder Spieler auf der Plattform auslösen kann. Sie greift sofort und gilt für den jeweiligen Anbieter. Eine bundesweite Sperre über OASIS lässt sich damit verbinden, aber der Panikbutton selbst ist nur eine Kurzzeitsperre.

Wer nicht auf der Whitelist steht, fällt durch

Was alle diese Schutzregeln gemeinsam haben: Sie greifen nur bei Anbietern, die eine deutsche Erlaubnis besitzen. Offshore-Plattformen ohne Whitelist-Eintrag sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Wer dort spielt, hat keinen Zugriff auf das Sperrsystem und keine Möglichkeit, das Einzahlungslimit zentral zu verwalten. Das ist kein Randproblem – es ist der Grund, warum die GGL nachdrücklich vor illegalen Angeboten warnt.

Willkommensbonus und Neukundenangebote

Fast jeder neue Wettanbieter wirbt mit einem Bonus für Neukunden. Bei genauerem Hinsehen sind es aber dieselben drei Mechanismen, die den Markt bestimmen – und sie kosten mehr, als die Werbung suggeriert.

Was es an Boni gibt

Die gängigsten Formen sind der Einzahlungsbonus (100 % auf die erste Einzahlung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag), die Gratiswette (ein festgelegter Betrag, der ohne eigene Einzahlung gewettet werden kann) und die risikofreie Wette (der Einsatz der ersten Wette wird erstattet, wenn sie verloren geht). Jede Form hat eigene Bedingungen, und genau dort liegt der Haken.

Was der Bonus wirklich kostet

Ein „100-%-Bonus“ bedeutet, dass der Anbieter den eingezahlten Betrag bis zu einer Obergrenze aufstockt. Wer 100 € einzahlt, erhält 100 € Bonusgeld. Das Bonusgeld ist aber kein Bargeld: Es muss umgesetzt werden, bevor es ausgezahlt werden kann. Typisch ist ein Umsatzfaktor von 5- bis 10-fach auf das Bonusgeld – bei einem 100-€-Bonus müssen also 500 € bis 1.000 € an Wetten platziert werden, bevor eine Auszahlung möglich ist.

Mindestquoten schränken die Wettauswahl weiter ein. Wer nur auf Favoriten mit Quoten unter 1,50 wetten will, fällt durch – viele Anbieter akzeptieren nur Einzelwetten ab Quote 1,80 oder Kombiwetten mit einer Mindestquote von 2,00 pro Auswahl. Und es gibt eine Frist, oft 30 oder 90 Tage. Wer die Frist verpasst, verfällt den Bonus.

Die risikofreie Wette klingt verlockend, ist aber meist eine Gratiswette, deren Einsatz bei einer gewonnenen Wette nicht zurückgezahlt wird. Wer also eine 10-€-Freiwette auf Quote 3,00 nutzt, erhält im Erfolgsfall 20 € (Gewinn), nicht 30 € (Gewinn plus Einsatz). Was die Wette „wert“ ist, hängt davon ab, wie wahrscheinlich der Gewinn ist und wie die Auszahlungsquote des Marktes aussieht.

Worauf Spieler achten sollten

Vor dem Aktivieren eines Bonus lohnt sich ein Blick in die Bonusbedingungen des jeweiligen Anbieters. Konkrete Punkte: Welche Märkte zählen zum Umsatz? Welche Mindestquote gilt? Gibt es eine Frist? Was passiert, wenn eine Wette storniert wird? Ein Bonus, der wegen einer einzigen Klausel nicht freigespielt werden kann, kostet mehr als er einbringt.

Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer

Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Entscheidung – aber es gibt Grenzen, die der GlüStV setzt.

Nur eigene Konten, keine Anonymität

§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt nur Ein- und Auszahlungen über Konten, die auf den Namen des Spielenden laufen und bei einem Institut mit Geldwäschepflichten geführt werden. Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Methoden sind damit praktisch ausgeschlossen – genau das ist der Mechanismus, der Bitcoin, anonyme Prepaid-Karten oder Paysafecard-Varianten ohne Registrierung aus dem lizenzierten Markt drängt.

Welche konkreten Marken ein Anbieter anbietet, sagt nur sein eigener Hilfebereich. Kandidaten im deutschen Markt sind Banküberweisung (SEPA), Kreditkarten, einige E-Wallets wie PayPal oder Skrill, und Prepaid-Methoden mit Registrierungspflicht – also solche, die namentlich gekauft und dem Konto zugeordnet werden.

Auszahlungsdauer

Eine Auszahlung dauert so lange, wie der Anbieter und das Zahlungsinstitut brauchen. SEPA-Überweisungen sind üblicherweise in ein bis drei Werktagen abgeschlossen; E-Wallets sind schneller, oft am gleichen Tag; Banküberweisungen am Wochenende brauchen erfahrungsgemäß länger.

Was Spielerinnen und Spieler wissen sollten: Auszahlungen erfolgen erst nach vollständiger Verifikation des Kontos. Wer vor der Verifikation spielt, kann das Konto nutzen und einzahlen, aber Auszahlungen werden so lange zurückgehalten, bis die Identität bestätigt ist. Bei der Schließung des Kontos muss der Anbieter nach § 6b Abs. 6-7 das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen auszahlen – ohne Gebühren.

PayPal, Paysafecard & Co.

„Neue Wettanbieter mit PayPal“ oder „mit Paysafecard“ sind Suchbegriffe, die im deutschen Markt häufig vorkommen. PayPal akzeptiert seit 2021 wieder deutsche Wettanbieter, aber nur solche mit deutscher Erlaubnis. Paysafecard ist dort möglich, wo der Anbieter sie mit Registrierung akzeptiert – die klassische anonyme Variante ohne Konto fällt durch die gesetzlichen Anforderungen an Zahlungskonten. Welche Anbieter tatsächlich PayPal oder Paysafecard anbieten, ist Sache der Anbieter – die Liste auf der Whitelist hilft hier nicht weiter.

Die einzelnen Anbieter

Was die zehn Anbieter gemeinsam haben, ist ihre Eintragung auf der GGL-Whitelist. Was sie unterscheidet, sind die Betreibergesellschaft, die Erlaubnishistorie, das Quotenprofil und die spezifischen Stärken, die jeder von ihnen mitbringt. Im Folgenden geht es nicht um Empfehlungen – sondern um die Punkte, an denen sich die Anbieter aus Sicht eines Spielenden unterscheiden.

AdmiralBet

AdmiralBet gehört zum Portfolio der Novomatic-Gruppe, betrieben von der Greentube Betting Malta Limited. Die Erlaubnis besteht seit dem 09.10.2020, mit Folgeerlaubnissen am 13.12.2022 und 29.07.2024. Die Marke bringt Erfahrung aus dem stationären Automatenspiel mit und ist in Österreich stark verwurzelt. In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf Sportwetten; das Angebot virtueller Automatenspiele läuft unter einer eigenen Domain (slots.admiralbet.de) mit einer Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Wer eine österreichisch geprägte Marke mit deutscher Erlaubnis sucht, ist hier richtig.

bet365

bet365 ist der größte private Sportwettenanbieter weltweit – und auf der deutschen Whitelist geführt. Die deutsche Erlaubnis besteht seit dem 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis am 27.12.2022. Die Marke steht für ein überdurchschnittlich breites Wettprogramm, eine starke Live-Plattform und Cash-Out-Optionen, die in dieser Breite kaum ein anderer deutscher Anbieter erreicht. Wer auf Tiefe im Wettangebot und auf Livewetten in ungewöhnlichen Märkten setzt, wird hier fündig – vorausgesetzt, das deutsche Programm deckt die gesuchten Events ab.

Tipico

Tipico ist die vermutlich sichtbarste deutsche Wettmarke und betreibt das dichteste Filialnetz hierzulande. Die Erlaubnis für Tipico stammt vom 09.10.2020, ergänzt durch eine Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Das Unternehmen sitzt in Malta und wurde 2004 gegründet; im laufenden EuGH-Verfahren geht es unter anderem um die Frage, ob Tipico Einsätze aus Jahren vor der Lizenzierung zurückzahlen muss (siehe unten). Tipico steht für solide Quoten, ein stabiles Online-Angebot und die engste Verzahnung von Online und Filiale.

Tiptorro

Tiptorro ist die digitale Marke hinter MyBet – betrieben von der Torro Tec Limited, ebenfalls mit Sitz in Malta. Die Erlaubnis besteht seit dem 30.06.2021, mit einer Folgeerlaubnis am 27.12.2022. Tiptorro zielt auf ein klassisches Online-Publikum und ist im stationären Geschäft weniger präsent als Tipico. Die App ist im Apple App Store gelistet und verweist auf die GGL-Aufsicht. Wer eine schlanke Marke mit Fokus auf das Online-Geschäft sucht, findet hier ein etabliertes Angebot.

NEO.bet

NEO.bet wird von der Greenvest Betting Limited betrieben und besitzt eine Erlaubnis seit dem 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis am 22.12.2022. Die Marke tritt überwiegend digital auf, mit Schwerpunkt auf jüngeren Sportarten und einer modernen Plattform. NEO.bet ist eine der kleineren Marken auf der Whitelist, aber im deutschen Online-Geschäft etabliert. Wer einen Anbieter ohne großes Filialnetz sucht und das Programm eines klassischen Online-Buchmachers erwartet, ist hier richtig.

Interwetten

Interwetten gehört zu den Pionieren des europäischen Online-Glücksspiels und darf in Schleswig-Holstein bereits seit Dezember 2012 Sportwetten anbieten – noch vor der bundesweiten Regulierung. Auf der GGL-Whitelist ist die Marke mit Erstdatum 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022 geführt. Das Angebot ist breit und traditionell, der Sitz liegt in Malta. Interwetten steht für ein über Jahrzehnte gewachsenes Wettprogramm mit Fokus auf europäischen Fußball.

ODDSET

ODDSET ist die Sportwettenmarke des deutschen Lotto- und Totoblocks. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 15.12.2022 erteilt; die Marke steht allerdings schon seit dem 18.11.2020 auf der Whitelist. Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle. ODDSET ist eng an die Lotto-Annahmestellen in Deutschland angebunden und richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die ihre Wetten klassisch über die Annahmestelle abgeben wollen. Wer den gewohnten Lotto-Komfort schätzt, ist hier richtig.

Betway

Betway erhielt die deutsche Online-Sportwetten-Erlaubnis am 09.03.2021 (Regierungspräsidium Darmstadt) und ist seither auf der Whitelist geführt, mit einer Folgeerlaubnis am 23.12.2022. Auf der Plattform laufen neben Sportwetten auch virtuelle Automatenspiele, für die seit dem 02.10.2026 eine eigene Erlaubnis besteht. Betway ist ein international erfahrener Anbieter mit Sportsbook-Fokus und zählt zu den größeren Marken im europäischen Online-Wetten-Markt.

bpremium

bpremium gehört zur Ladbrokes-Gruppe und wird von der Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, betrieben (Nutzungsbedingungen, Stand 03.04.2023). Die Erlaubnis besteht seit dem 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis am 21.12.2022. Die Marke trägt den klassischen britischen Buchmacher-Stil, ist in Deutschland aber weniger sichtbar als Tipico oder bet365. Wer eine Alternative zu den großen Marken sucht und Erfahrung mit britischen Plattformen mitbringt, findet hier ein solides Angebot.

Wettarena

Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited betrieben, mit Sitz in Sliema, Malta. Die Marke verfügt über eine Erlaubnis vom 09.10.2020 sowie eine Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Die Marke steht für ein klassisches Wettangebot ohne großes Marketing-Aufgebot. Wer einen unaufgeregten Anbieter mit deutschem Whitelist-Eintrag sucht, ist hier richtig – das Wettprogramm ist solide, der Funktionsumfang konzentriert sich auf das Wesentliche.

Was die Sportwettensteuer für die Quote bedeutet

Die Sportwettensteuer ist ein eigenes Thema, das bei neuen Wettanbietern regelmäßig für Verwirrung sorgt. Sie beträgt nach §§ 17, 18 des Rennwett- und Lotteriengesetzes 5,3 % des Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, was rund 5,03 % des tatsächlich eingesetzten Betrags entspricht.

Geschuldet wird die Steuer vom Veranstalter – also vom Wettanbieter, nicht vom Spieler (§ 19 RennwLottG). Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spieler weitergibt, ist seine unternehmerische Entscheidung. Manche Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab, andere reduzieren die Gewinnquote, wieder andere tragen die Steuer selbst und bieten die brutto ausgewiesene Quote an. Es gibt also keine einheitliche Linie am Markt.

Wer wissen will, wie ein bestimmter Anbieter mit der Steuer umgeht, liest im Hilfebereich oder in den AGB der jeweiligen Plattform nach. Pauschale Aussagen wie „neue Wettanbieter ohne Steuer“ treffen in dieser Form nicht zu; entscheidend ist die einzelne Plattform.

Wichtig: Die Zahlung der Steuer ist kein Nachweis einer Lizenz. Auch illegale Anbieter führen die Steuer ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Whitelist.

Livewetten: Was erlaubt ist und was nicht

Livewetten sind ein Schwerpunkt vieler Anbieter, aber der GlüStV setzt ihnen einen engen Rahmen. Nach § 21 Abs. 4 dürfen während laufender Ereignisse nur Wetten auf das Endergebnis oder auf besonders seltene Zwischenereignisse angeboten werden – etwa das nächste Tor im Fußball oder der nächste Satz im Tennis. Wetten auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball sind nicht erlaubt, weil diese Ereignisse zu häufig eintreten und das Suchtpotenzial zu groß wäre.

Zusätzlich darf nicht auf Ereignisse gewettet werden, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind – in der Praxis der GGL zählt dazu Fußball unterhalb der 3. Liga. Auch Wetten auf Sportunfälle, Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ausgeschlossen. Was bleibt, ist das klassische Wettprogramm für die großen Ligen und Turniere.

Wetten auf E-Sports sind in Deutschland nicht zulässig. Die GGL erkennt E-Sports nicht als Sport im Sinne des GlüStV an, sodass auf keiner lizenzierten Plattform ein E-Sports-Wettprogramm zur Verfügung steht. Virtuelle Sportwetten sind in diesem Zusammenhang nicht zu verwechseln – zu deren Regulierung schweigt sich der GlüStV aus; seriöse Anbieter lassen die Finger davon.

Cash Out ist keine Frage des GlüStV, sondern des einzelnen Anbieters. Wer Cash Out nutzen will, prüft die Funktion auf der jeweiligen Plattform – verfügbar ist sie dort, wo der Anbieter sie anbietet.

Werbeanforderungen und Bonus-Bedingungen

Werbung für Glücksspiel ist in Deutschland streng reguliert. § 5 Abs. 7 GlüStV erlaubt Werbung nur Inhabern einer Erlaubnis – wer illegal anbietet, darf auch nicht werben. Das Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Regeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung des Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Vergütung von Affiliate-Partnern nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz.

Der GlüStV schreibt weder einen Mindest- noch einen Höchstbetrag für Sportwetten-Boni vor. Was an Bonus angeboten wird, ist Sache der Anbieter – einschließlich Mindestquoten, Umsatzfaktoren und Fristen. Wer einen Bonus aktiviert, sollte die Bedingungen des jeweiligen Anbieters lesen.

Was im Markt immer wieder auftaucht, sind Bonus-Codes oder Gutscheine. Diese sind Teil der Werbung und werden von den Anbietern selbst ausgegeben – ob ein bestimmter Code aktuell gilt, erfährt man auf der Plattform selbst, nicht in dieser Übersicht.

Was Offshore-Anbieter von lizenzierten unterscheidet

Wer bei einem Anbieter spielt, der nicht auf der GGL-Whitelist steht, verzichtet auf den Schutzrahmen des GlüStV. Das hat handfeste Folgen.

Keine OASIS-Anbindung: Wer sich selbst sperren lassen möchte, kann das auf einer Offshore-Plattform nicht über das deutsche System tun. Die Plattform hat keine Sperre und fragt nicht nach einer bestehenden Sperre.

Keine LUGAS-Anbindung: Das gemeinsame Einzahlungslimit gilt nur lizenzierte Anbieter. Auf einer Offshore-Plattform gibt es keine zentrale Begrenzung der Einzahlungen.

Keine eigene Kontoverbindung erforderlich: Während lizenzierte Anbieter nur Zahlungen von Konten im eigenen Namen akzeptieren, akzeptieren Offshore-Plattformen häufig anonymere Methoden – was den Spielerschutz schwächt.

Weniger Spielerschutz insgesamt: Was passiert, wenn ein Anbieter insolvent wird, ist bei Offshore-Plattformen weniger klar als bei deutschen Anbietern, die Spielergelder auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto halten müssen.

Zusätzliches Risiko: Die GGL hat am 17.09.2026 vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt – Plattformen wie das in der Warnung genannte Platincasino stehen nicht auf der Whitelist und sind in Deutschland illegal.

Strafrechtliche Folgen: Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann nach § 285 StGB mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. Es sind zwar keine Verfahren gegen einzelne Spieler bekannt, aber ein Restrisiko bleibt.

Zivilrechtliche Folgen: Der Bundesgerichtshof hat am 25.07.2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Spieler, der auf einer nicht lizenzierten Plattform gespielt hat, seine Einsätze zurückverlangen kann. Der Generalanwalt des EuGH hat in seinen Schlussanträgen vom 19.03.2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) für möglich gehalten, dass solche Einsätze zurückzuzahlen sind. Ein Urteil steht aus – eine Garantie auf Rückzahlung gibt es nicht, aber die Tendenz spricht für die Spieler.

Welcher Anbieter für welchen Spielertyp passt

Wer die zehn Anbieter vergleicht, sollte sich zunächst fragen, was ihm wichtig ist: Quoten, Livewetten, Bonus, Zahlungsmethoden oder Markenvertrautheit. Die Antwort fällt unterschiedlich aus.

Für Fußball- und Mainstream-Wetten: Tipico, bet365 und AdmiralBet bieten ein breites Mainstream-Programm. Tipico ist dabei besonders in Deutschland stark und kombiniert online mit stationären Filialen. bet365 punktet mit Tiefe bei Livewetten und Spezialmärkten. AdmiralBet bringt eine österreichisch geprägte Plattform mit, die an klassische Wettbüros erinnert.

Für Livewetten: bet365 ist im Markt der Maßstab für Livewetten – wenige andere deutsche Anbieter kommen an die Breite des Programms und die Funktionsvielfalt heran. Auch Betway, Tipico und Interwetten bieten solide Live-Plattformen, wenn auch in kleinerem Umfang.

Für Anhänger des klassischen deutschen Wettens: ODDSET ist die logische Wahl, weil die Marke direkt an die Lotto-Annahmestellen angebunden ist. Wer den gewohnten Komfort schätzt und seine Wetten mit dem Lottoschein kombiniert, ist hier richtig.

Für Sparfüchse bei den Bonusbedingungen: Die Bonuslandschaft ändert sich laufend; konkret vergleichen lassen sich die Bedingungen nur auf der jeweiligen Plattform. Tendenziell schneiden Anbieter, die den Bonus schon lange anbieten, oft besser ab, weil sie ihre Bedingungen über die Jahre optimiert haben.

Für Liebhaber internationaler Marken: bet365, Betway und bpremium haben internationale Wurzeln und entsprechende Plattformen. bpremium bringt den britischen Ladbrokes-Stil mit, Betway richtet sich eher an den europäischen Mainstream.

Für Spieler, die anonym bleiben wollen: Kein lizenzierter Anbieter kann das leisten – die Verifikation und das eigene Zahlungskonto sind Voraussetzung. Wer Anonymität will, ist bei lizenzierten Anbietern falsch und landet zwangsläufig bei Offshore-Plattformen – mit allen im Abschnitt über Sicherheits- und Rechtsrisiken bei Offshore-Anbietern genannten Risiken.

So sieht die ideale Vorgehensweise aus

Wer einen neuen Wettanbieter sucht, geht am besten schrittweise vor. Der Reihe nach:

Erst die Whitelist prüfen. Die Seite der GGL (glücksspiel-behoerde.de) führt die Whitelist mit Stand und Datum. Wer dort nicht steht, fällt durch – ganz gleich, wie seriös die Plattform wirkt.

Dann den Whitelist-Eintrag lesen. Inhaber der Erlaubnis, Domain und Erlaubnisdatum stehen dort. Wer sich für den Halter interessiert, sieht hier, welche Gesellschaft hinter der Marke steht.

Dann das eigene Profil abgleichen. Wer nur 50 € im Monat einzahlen will, ist mit jedem Anbieter gut bedient. Wer höhere Beträge spielen will, sollte prüfen, ob der Anbieter eine Limit-Anhebung mit Einkommensnachweis anbietet – oder ob das Limit fest bei 1.000 € bleibt.

Dann die Zahlungsmethoden prüfen. Wer auf PayPal setzt, sollte auf der Plattform des Anbieters in den Hilfebereich schauen. Die Whitelist sagt nichts über Zahlungsmethoden.

Dann den Bonus nur aktivieren, wenn die Bedingungen passen. Wer den Bonus nicht freispielen will, lässt ihn liegen – ein nicht aktivierter Bonus kostet nichts.

Dann das Konto verifizieren. Wer mit der Verifikation wartet, kann zwar einzahlen, aber nicht auszahlen. Eine zügige Verifikation nach der Registrierung spart Zeit.

Dann OASIS prüfen lassen. Wer gesperrt ist, kann sich nicht erneut anmelden. Die Anbieter prüfen das automatisch.

Dann mit kleinen Beträgen starten. Wer eine Plattform zum ersten Mal nutzt, beginnt besser mit kleinen Einsätzen, um das Angebot kennenzulernen, bevor größere Beträge fließen.

Was 2026 noch wichtig wird

Die deutsche Regulierung ist 2026 mitten in der Anpassung. Die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof zur Rückforderung von Einsätzen bei unlizenzierten Anbietern sind noch nicht abgeschlossen; eine Entscheidung könnte die Rechtslage weiter verändern.

Die GGL baut ihre Aufsicht laufend aus – mit besseren technischen Mitteln gegen illegale Anbieter und mit Verfahren gegen Werbeplattformen, die für unlizenzierte Anbieter werben. Auch die OASIS-Sperre wird technisch weiterentwickelt; wer eine Sperre beantragt, bekommt sie künftig möglicherweise reibungsloser als bisher.

Für Spielerinnen und Spieler heißt das: Die Liste der lizenzierten Anbieter wächst laufend – aber nicht jeder neue Name auf der Whitelist ist automatisch ein „neuer Wettanbieter“ im klassischen Sinne. Manche Einträge aktualisieren bestehende Erlaubnisse, andere kommen tatsächlich neu hinzu. Wer den Markt beobachtet, sollte die Whitelist regelmäßig prüfen – und dabei Datum und Inhaber der Erlaubnis im Auge behalten.

Häufig gestellte Fragen

Woran lässt sich erkennen, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?

Das einzige sichere Zeichen ist der Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder auf glücksspiel-behoerde.de. Die Whitelist führt Domain, Inhaber und Datum der Erlaubnis. Wer dort steht, darf in Deutschland Sportwetten vermitteln – unabhängig davon, wo der Anbieter seinen Sitz hat. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ohne Whitelist-Eintrag ist in Deutschland rechtlich bedeutungslos.

Was bedeutet es für Spielerinnen und Spieler, wenn ein neuer Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?

Der Anbieter ist in Deutschland illegal. Es fehlt die Anbindung an OASIS und an die LUGAS-Limitdatei, der Spielerschutz nach GlüStV greift nicht, und Auszahlungen hängen allein von der Bonität des Anbieters ab. Zivilrechtlich haben Spieler nach der Tendenz der laufenden Verfahren vor BGH und EuGH gute Chancen, ihre Einsätze zurückzufordern – aber das ist keine Garantie. Strafrechtlich ist die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel nach § 285 StGB grundsätzlich bußgeldbewehrt, auch wenn Verfahren gegen einzelne Spieler selten sind.

Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit bei neuen Wettanbietern?

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem. Bei jeder Registrierung und jedem Login prüft der Anbieter, ob ein Spieler gesperrt ist. Eine Selbstausschluss dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler selbst eine Frist setzt, sonst mindestens ein Jahr. Das gemeinsame Einzahlungslimit liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat und wird über die Limitdatei LUGAS verwaltet – es gilt automatisch und übergreifend für alle lizenzierten Anbieter. Eine Heraufsetzung ist nur mit wirtschaftlichem Nachweis möglich und greift frühestens nach sieben Tagen.

Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % bei einem neuen Anbieter an Quote oder Auszahlung weitergegeben?

Die Steuer wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler. Ob ein Anbieter sie selbst trägt, vom Einsatz abzieht oder in die Quote einrechnet, entscheidet jeder Anbieter selbst. Manche Anbieter werben mit „steuerfreien“ Wetten und tragen die Steuer selbst – das ist eine Marketingaussage, die ihre Wirkung auf Dauer nur entfaltet, wenn der Anbieter das Quoteniveau entsprechend anpasst. Wer wissen will, wie ein bestimmter Anbieter die Steuer handhabt, liest im Hilfebereich nach. Die Höhe der Steuer von 5,3 % sagt über die Lizenz nichts aus.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise für ein Willkommensangebot?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Üblich sind ein Umsatzfaktor zwischen 5- und 10-fach auf den Bonusbetrag oder auf Bonus plus Einzahlung, Mindestquoten zwischen 1,80 und 2,00 – entweder pro Einzelwette oder als durchschnittliche Quote pro Auswahl in einer Kombiwette – und eine Frist von 30 bis 90 Tagen. Manche Anbieter schließen bestimmte Wettmärkte vom Umsatz aus, etwa Livewetten oder Wetten auf asiatische Handicaps. Die genauen Bedingungen stehen in den AGB und auf der Bonus-Seite des jeweiligen Anbieters.

Inhalt erstellt vom Team «laenderspielwetten.com»